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Die Probleme überschuldeter Privatpersonen sind vielfältig und individuell unterschiedlich. Sie reichen von der Stromsperre, Gerichtsvollzieherbesuchen und Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen bis hin zu Kreditkündigungen, Kontosperrungen und Lohnpfändungen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger machen ein normales Leben schier unmöglich. So wird schon der Gang zum Briefkasten zur Qual und das Klingeln an der Haustür versetzt viele in Angst und Schrecken.

Wenn Sie dies ändern wollen, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Insolvenzrecht bietet, denn es schützt auch die Schuldner. Es eröffnet Wege wieder ein normales Leben führen zu können. Dabei berate und helfe ich Ihnen gerne aus der Schuldenfalle herauszukommen.

Bereits zu Ihrem ersten Beratungsgespräch bringen Sie bitte alle Unterlagen über Ihre Gläubiger mit, auch ungeordnet. Ausreichend sind dabei Mahnschreiben, Mahnbescheide oder alle sonstigen Unterlagen, aus denen sich die Anschrift und die Aktenzeichen der Gläubiger ergeben. Damit haben Sie bereits alle Voraussetzungen geschaffen, damit wir gemeinsam das Verfahren starten können.

Den weiteren Ablauf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes oder Insolvenzverfahrens besprechen wir dann in unserem ersten Gespräch. Grundsätzlich begleite ich Sie durch die gesamte Dauer des Verfahrens. Ziel ist es, eine Befreiung von Ihren Altschulden zu erreichen.

Eines steht bereits zu Beginn fest: Nach Eröffnung des Verfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger nicht mehr zulässig, Mahnbbescheide, Gerichtsvollzieherbesuche, Kontosperrungen und sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen brauchen Sie nicht mehr zu fürchten. Ihr Leben beginnt wieder in wirtschaftlich geordneten Bahnen, ohne Dauerstress, zu verlaufen.

Für den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen (Hartz-IV-Bezug, geringes Einkommen) bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratunsghilfeschein beantragen. Auch dabei berate ich Sie gerne.

Die Kosten für Mandanten ohne Beratungshilfeschein richten sich nach der Anzahl der Gläubiger und müssen sinnvollerweise individuell vereinbart werden.

Sprechen wir über mögliche Lösungen miteinander.

Sie erreichen mich in Kiel unter 0431 / 98 28 93 50.